Rechnungswesen

  1. Erstellung der Finanzbuchhaltung: Die vollständige Finanzbuchhaltung umfasst die Buchung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, wie Einnahmen, Ausgaben, Anschaffungen und sonstige finanzielle Transaktionen. Dadurch wird eine transparente Grundlage geschaffen, die das finanzielle Geschehen eines Unternehmens nachvollziehbar macht.
  2. Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Kontenübersichten und Cashflow-Analysen. Diese Auswertungen helfen Unternehmen, die finanzielle Situation zu überwachen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
  3. Umsatzsteuerliche Verpflichtungen: Gesetzlich vorgeschriebene Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Zudem wird die zusammenfassende Meldung erstellt, wenn grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU vorliegen.
  4. Jahresabschlüsse: Ausarbeitung von steuerlichen und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, die alle Finanzaktivitäten des Jahres abbilden und sowohl den Anforderungen des Steuerrechts als auch des Handelsgesetzbuchs entsprechen.
  5. Einreichung von Jahresabschlüssen: Die Einreichung der Jahresabschlüsse oder Bilanzen bei den Finanzbehörden und beim Bundesanzeiger ist eine gesetzlich vorgeschriebene Formalität, die zur Transparenz gegenüber Stakeholdern beiträgt.
  6. Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Umfasst die Berechnung von Löhnen, Gehältern, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren gesetzlichen Abzügen. Die Erstellung und Übermittlung aller vorgeschriebenen Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden sind ebenfalls Teil dieses Prozesses.